Rechtsanwalt Martin Müller studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms
Universität in Bonn. Bereits während seiner Referendarzeit in Frankfurt am Main war er für verschiedene auf
das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzleien tätig. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen nahm Rechtsanwalt Müller
seine Tätigkeit in der Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner auf und ist dort seit Mitte 2004 Partner.
Rechtsanwalt Martin Müller ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der gerichtlichen
Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er berät
zudem Gesellschaften bei Abschluss und Beendigung von Dienstverträgen ihrer Organvertreter und betreut gleichfalls
Geschäftsführer, Manager und Führungskräfte bei Abschluss und Beendigung ihres Anstellungsverhältnisses. Er ist
Spezialist im Recht des öffentlichen Dienstes und für Fragen zum Thema Recht der Handelsvertreter. Herr Rechtsanwalt
Müller ist ferner als Referent auf arbeitsrechtlichen Veranstaltungen tätig.
Rechtsanwalt Müller ist vertretungsberechtigt vor allen deutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten bis hin zum
Bundesarbeitsgericht.
Mitgliedschaften:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Deutscher Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
Arbeitsgemeinschaft Hessische Fachanwälte für Arbeitsrecht
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Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner Holzhausenstraße 42 60322 Frankfurt am Main