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Rechtsanwalt Robert C. Lentzsch studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und absolvierte seine
Referendarszeit in Frankfurt am Main. Rechtsanwalt Lentzsch war anschließend zunächst beim Hessischen Fußball-Verband
und anschließend in einer Steuerberatersozietät mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht tätig. Anfang des Jahres 2007
wechselte er zur Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner und ist seit 2010 Partner.
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Rechtsanwalt Robert C. Lentzsch ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Tätigkeit bei und im Zusammenhang mit der
Beendigung von Arbeitsverhältnissen zählt zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten. Er berät und vertritt daneben nicht nur
Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf allen Gebieten des Arbeitsrechts, sondern auch Betriebsräte in allen Fragen des
Betriebsverfassungsrechts. Herr Rechtsanwalt Lentzsch tritt daneben regelmäßig als Referent zu arbeitsrechtlichen
Themen in Erscheinung.
Das Studium des Sportrechts qualifiziert Rechtsanwalt Lentzsch darüber hinaus für eine umfassende und individuelle
Bearbeitung und Vertretung von Mandaten aus dem Bereich des Profisports.
Rechtsanwalt Lentzsch ist vertretungsberechtigt vor allen deutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, dem
Bundesarbeitsgericht und allen Instanzen der Sportgerichtsbarkeit.
Mitgliedschaften:

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Rechtsanwaltkammer Frankfurt am Main |
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Deutscher Anwaltverein |
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Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im DAV |
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Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. |

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Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner Holzhausenstraße 42 60322 Frankfurt am Main |
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 Copyright © 2005 Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner |
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