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Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner, Arbeitsrecht Frankfurt



















Wir helfen Ihnen. Ein erstes Telefonat ist grundsätzlich kostenfrei. Einen weiteren Eindruck über die Höhe der entstehenden Kosten erhalten Sie hier:

Wie alle Rechtsanwälte rechnen auch wir grundsätzlich unsere Vergütung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Das bedeutet für Sie bestmögliche Beratung und Vertretung zu herkömmlichen Konditionen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so besteht die Möglichkeit, dass diese Kosten übernimmt.

Bei der Vertretung von Fach- und Führungskräften, Geschäftsführern und Vorständen in Trennungssituationen besteht die Möglichkeit der Vereinbarung eines besonderen Vergütungsmodells, welches sich aus einem fixen Grundbetrag und einer erfolgsabhängigen Komponente zusammensetzt. In diesem Bereich bieten wir in einem ersten kostenlosen Gespräch die Möglichkeit zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Austausch erster Informationen.

Weitere Einzelheiten zum Thema "Kosten, Gebühren und Vergütung" erläutern wir Ihnen gerne persönlich. Sprechen Sie uns an.



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