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Bei der Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern gelten
besondere Regelungen, auch die Gestaltung der entsprechenden Verträge bedarf eines besonderen
Augenmerks. Da das schützende Gesetzesrecht sich als äußerst dünn erweist, gilt es durch die
Ausgestaltung der Vertragsformulierungen eine tragfähige soziale Absicherung für Führungskräfte zu
gewährleisten.
Wir beraten Vorstandsmitglieder im Hintergrund und führen Verhandlungen
bei der Gestaltung von Dienstverträgen und auch in Trennungssituationen bis hin zur Führung von
gerichtlichen Verfahren.
Insbesondere legen wir Wert auf eine individuelle Beratung und Betreuung. Dies gilt insbesondere
für die rechtliche Tragweite der vertraglichen Formulierungen, die entscheidend die
Verhandlungssituation bestimmen. Wir entwickeln gemeinsam Lösungen zu den key points wie der
Vergütungsgestaltung inklusive der Bonusansprüche, den Pensionszusagen und der Vereinbarung
nachvertraglicher Wettbewerbsverbote.
In Trennungssituationen sorgen wir für eine optimale Wahrung und Durchsetzung Ihrer Interessen.
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Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner Holzhausenstraße 42 60322 Frankfurt am Main |
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