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Nach dem Teilzeitbefristungsgesetz hat ein Arbeitnehmer nach mindestens
sechsmonatiger Beschäftigung in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern einen
vor dem Arbeitsgericht einklagbaren Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit
(und auf eine bestimmte Verteilung auf die Woche), wenn nicht wesentliche
betriebliche Gründe entgegenstehen.
Hierbei müssen Fristen und Modalitäten beachtet werden. Bei einer
Antragstellung ohne vorherige rechtliche Beratung kann es sehr schnell zu
Problemen mit Ihrem Arbeitgeber kommen, was letztendlich zu einer Beendigung
des Arbeitsverhältnisses führen kann. Nicht zu vergessen ist die gesetzliche
Sperrzeitregelung, welche einen neuerlichen Antrag um ein vielfaches erschwert.
Wir sprechen mit Ihnen Ihren Teilzeitwunsch ausführlich durch, formulieren
Ihren Teilzeitantrag und vertreten Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber.
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Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner Holzhausenstraße 42 60322 Frankfurt am Main |
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