

|


 |
 |



Um Arbeitsanreize zu schaffen, werden in Arbeitsverträgen häufig Vereinbarungen zu Tantieme-,
Bonus- oder Provisionszahlungen getroffen. In der Praxis kommt es dann oft zu Streitigkeiten
darüber, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf diese Sonderzahlungen besteht. Die finanziellen
Folgen sind teilweise enorm.
Viele Regelungen sind so ausgestaltet, dass sie einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch
ermöglichen, obwohl das Unternehmen sich zunächst weigert, die Sonderzuwendung zu gewähren. Wir
überprüfen für Sie die (oftmals berechtigten) Ansprüche auf vertraglich zugesagte Sonderleistungen
und setzen diese vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht durch.
Gleichzeitig gestalten wir für Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtssichere und berechenbare
vertragliche Regelungen zu allen finanziellen Sonderzuwendungen wie Tantieme, Bonus und Provision.
Hier legen wir ein Augenmerk auf möglichst flexible Regelungen, um den Interessen unserer Mandanten
optimale Geltung zu verschaffen.
|
|
 |

 |
Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner Holzhausenstraße 42 60322 Frankfurt am Main |
|
 Copyright © 2005 Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner |
|