Das Instrument der Einigungsstelle als Streitschlichtungsstelle hat sich in vielen Betrieben
bewährt. Dabei schätzen sowohl Unternehmer als auch Betriebsräte die Einigungsstelle als wichtige
Hilfe, um den betrieblichen Frieden aufrecht zu erhalten und Konflikte außergerichtlich zu lösen.
Trotz dieser Bedeutung für die Praxis ist die Einungsstelle gesetzlich nur unzureichend geregelt,
hat jedoch durch die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes eine sachgerechte Ausgestaltung
gefunden. Wir beraten und informieren über diese rechtlichen Vorgaben und die Besonderheiten des
außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens.
Wir entwickeln mit Ihnen Verhandlungsstrategien und beraten Sie über die Taktik einer für Ihre
Ziele effektiven Verhandlungsführung. Dabei betrachten wir alle Aspekte des Einzelfalls und
berücksichtigen die jeweiligen betrieblichen Besonderheiten, um optimale Ergebnisse für den
Betriebsfrieden zu erreichen.
Selbstverständlich vertreten wir Sie in Schlichtungsverfahren und führen in enger
Zusammenarbeit und Abstimmung mit Ihnen die erforderlichen Verhandlungen.