Impressum Anfahrt Impressum Datenschutzerklärung

Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner, Arbeitsrecht Frankfurt

















Das Instrument der Einigungsstelle als Streitschlichtungsstelle hat sich in vielen Betrieben bewährt. Dabei schätzen sowohl Unternehmer als auch Betriebsräte die Einigungsstelle als wichtige Hilfe, um den betrieblichen Frieden aufrecht zu erhalten und Konflikte außergerichtlich zu lösen.

Trotz dieser Bedeutung für die Praxis ist die Einungsstelle gesetzlich nur unzureichend geregelt, hat jedoch durch die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes eine sachgerechte Ausgestaltung gefunden. Wir beraten und informieren über diese rechtlichen Vorgaben und die Besonderheiten des außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens.

Wir entwickeln mit Ihnen Verhandlungsstrategien und beraten Sie über die Taktik einer für Ihre Ziele effektiven Verhandlungsführung. Dabei betrachten wir alle Aspekte des Einzelfalls und berücksichtigen die jeweiligen betrieblichen Besonderheiten, um optimale Ergebnisse für den Betriebsfrieden zu erreichen.

Selbstverständlich vertreten wir Sie in Schlichtungsverfahren und führen in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit Ihnen die erforderlichen Verhandlungen.

[Betriebsverfassungsrecht ][Übersicht][Elternzeit ]




Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner   Holzhausenstraße 42   60322 Frankfurt am Main

Copyright © 2005 Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner