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Der Sport wird immer professioneller und kommerzieller. Damit geht eine
zunehmende Bedeutung juristischer Fragen für die Sportpraxis einher. Dies gilt
insbesondere für das Arbeitsrecht, welches im Sport von zentraler Wichtigkeit
ist. Athleten gelten im professionellen Sport in der Regel als Arbeitnehmer.
Vornehmlich werden für Vereinsmanager, Verbände und Sportler Fragestellungen
relevant, ob Profisportler in den Genuss der arbeitsrechtlichen
Sonderregelungen wie Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
Urlaubsregelungen etc. gelangen.
Im Sport ist aber auch häufig strittig, ob und
wie beispielsweise ein für längere Zeit freigestellter Profisportler einen
Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung, also Spielpraxis, geltend machen kann.
Für Vereine stellt sich dagegen oftmals die Frage, inwieweit Profisportler dem
Weisungsrecht bzw. dem Direktionsrecht unterliegen.
Die Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner berät und vertritt Sie gerne auf folgenden Gebieten:
Erstellung und Überprüfung der Arbeitsverträge von Berufssportlern
Unterstützung bei Vereinswechsel und Vertragsverlängerung
Beratung vor und nach Ausspruch einer Abmahnung / Kündigung
Durchführung von Kündigungsschutzprozessen
Verhandlung und Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
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Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner Holzhausenstraße 42 60322 Frankfurt am Main |
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