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In Krankenhäusern gelten arbeitsrechtliche Besonderheiten, die nicht jedem
geläufig sind. Dies fängt schon bei den bekannten Arbeitszeitproblemen an, die
einen Ausgleich zwischen den gesetzlich maximal erlaubten Arbeitszeiten und der
betrieblichen Realität erfordern.
Die einschlägigen Regelungen des neuen Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst
(TVöD) sowie der Spezialtarifverträge für die Ärzte sind zu beachten, hinzu
kommen Besonderheiten bei kirchlichen Trägern.
Eine Vielzahl von Spezialregelungen macht dieses Rechtsgebiet sehr
undurchsichtig, es gibt zahlreiche Abweichungen zu den üblichen
arbeitsrechtlichen Vorschriften. Medizinische Anforderungen an die
Krankenversorgung, berufsrechtliche Regelungen, die Vorgaben der
unterschiedlichen Träger und nicht zuletzt Finanzierungsfragen sind zu beachten.
Die Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner berät und vertritt Ärzte und
Pflegepersonal in allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Krankenhaus und
übernimmt selbstverständlich auch die Prozessvertretung vor den
Arbeitsgerichten. Wir beraten auch Chefärzte und gestalten deren Verträge.
Gleichzeitig beraten wir Krankenhäuser und sonstige Träger im Vorfeld und bei
der gerichtlichen Auseinandersetzung. Hier legen wir ein Augenmerk auf eine
individuelle und zielgerichtete Vertretung, um den Interessen unserer Mandanten
optimale Geltung zu verschaffen.
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Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner Holzhausenstraße 42 60322 Frankfurt am Main |
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